In der Grundschule Ringelheim läuft bei starkem Regen immer wieder Wasser aus der Decke eines Klassenraums.
Die Fragen der Ratsfraktion DIE LINKE:
1. Ist das Dach der Grundschule Ringelheim nach dem eindringenden Regenwasser in einem Klassenraum saniert worden?
Antwort der Verwaltung
Das Dach ist im Bereich der Schadenstelle repariert worden. Eine Dachsanierung hat nicht stattgefunden.
2. Waren außer dem einem Klassenraum weitere Räume betroffen?
Antwort der Verwaltung
In der näheren Vergangenheit gab es keine weiteren Schadenstellen im Bereich der Klassenraumdächer
3. Wie oft ist in der Vergangenheit Wasser über das Dach in einem Klassenraum oder in einem anderen Raum eingedrungen?
Antwort der Verwaltung
Im Bereich des betroffenen Klassenraumes wurden mehrfach Dachreparaturarbeiten durchgeführt.
4. Ist die Regenabwasserleitung des Daches inzwischen saniert worden?
Antwort der Verwaltung
Die Regenwasserleitung des Daches ist funktionstüchtig.
5. An welchen Schulen in Salzgitter treten häufiger Schäden durch eindringendes Regenwasser auf?
Antwort der Verwaltung
An Schulen, deren Dächer in den letzten Jahren noch nicht saniert wurden, treten gelegentlich Schäden durch eindringendes Regenwasser auf.
6. Sind die eingeplanten Mittel des EB 85 für den Bauunterhalt und kleinere Baumaßnahmen in Höhe von 1.950.000€ für 2016 ausreichend?
Antwort der Verwaltung
Die Mittel für die Bauunterhaltung sind ausreichend. Weitere Mittel für die Instandsetzung und Modernisierung sind erforderlich.
7.1972 wurde das heutige Gebäude der GS Ringelheim errichtet.
Wann werden die Pläne für die Gesamtsanierung der GS in Höhe von 513.000 € dem Fachausschuss vorgelegt? (Nach Schulsanierungsplan 2007 + wurde für 2017 der Betrag von 513.000 € für die GS Ringelheim beschlossen).
Antwort der Verwaltung
Mit Ratsbeschluss 1512/1 wurde der "Schulsanierungsplan 2007 plus" beschlossen. Im Rahmen dieses Schulsanierungsprogramms wurden die erforderlichen Mittel für die einzelnen Schulstandorte dargestellt. Ein politischer Beschluss über Einzelmaßnahmen innerhalb dieses Projektes ist nicht erforderlich.
Auftragsvergaben für Bauleistungen, welche oberhalb der Wertgrenzen der Vorgaben der Eigenbetriebssatzung liegen, werden zur Entscheidung dem Betriebsausschuss EB 85 vorgelegt.
Antwortschreiben der Verwaltung als PDF