Auf Antrag der Ratsfraktion der Linken, teilte die Verwaltung am 04.04.2018 im Ausschuss für Soziales und Integration mit, dass die Einführung des Sozialtickets zum 01.04.2018 nicht eingehalten werden konnte und eine realistische Einführung erst zum 01.01.2019 erfolgen kann.
Bereits am 22.03.2017 hatte bereits der Rat die Einführung eines SZ-Mobiltickets als Sozialticket beschlossen gehabt. Die Verwaltung lehnte die Umsetzung des Sozialtickets aus Kostengründen ab.
Am 20.12.2017 gab es ein neuen Ratsbeschluss, wonach das Sozialticket unter geänderten Konditionen zum 01.04.2018 starten sollte.
Eckpunkte zum neuen Sozialticket
Altersgrenze Kinder - 14 Jahre.
Gültigkeit des Tickets ab 08:30 Uhr.
Gültigkeit auf den Linien der KVG Braunschweig und vom Regionalbus Braunschweig im Stadtgebiet.
Mindestlaufzeit, zwei Jahre.