Im Ausschuss für Bildung und Kultur am 06.09.2018 beantwortet die Verwaltung die Anfrage zur Vorschulische Sprachfördermaßnahme wie folgt:
Sachverhalt:
Die Ratsfraktion Die Linke hat ihrer Fragestellung folgende Bemerkung vorangestellt: Seit 15 Jahren findet in Niedersachsen eine Sprachstandfeststellung bei allen Kindern 15 Monate vor der Einschulung statt. Wird ein Sprachförderbedarf festgestellt, sind diese Kinder verpflichtet, an einer 12-monatigen Sprachfördermaßnahme teilzunehmen.
Vorbemerkung der Verwaltung: Da die Fragen der Ratsfraktion Die Linke thematisch in den Zuständigkeitsbereich der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) fallen, wurden die Gesamtzahlen der letzten Schuljahre von dort eingeholt. Die NLSchB liegen keine Zahlen über den sogenannten Staatsangehörigkeitsstatus vor. Die Verwaltung musste deshalb die Grundschulen bitten, entsprechendes Zahlenmaterial zu liefern. Detaillierte Angaben konnten von dort allerdings nur über das abgelaufene Schuljahr 2017/2018 geliefert werden. Dieses vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die nachfolgenden Fragen.
Frage 1: Wieviel Prozent der Kinder eines Jahrgangs (bitte die letzten fünf Jahre) nehmen an dieser vorschulischen Sprachfördermaßnahme teil?
Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung hat die Anzahl der Sprachförderkinder für das jeweilige Schuljahr von der NLSchB zur Verfügung gestellt bekommen und diese Zahlen zu den Schülerzahlen im Jahrgang 1 (Grund- und Förderschulkinder) des Folgejahres in das Verhältnis gesetzt; daraus ergibt sich die Sprachförderquote. Diese Schülerzahlenangaben wurden der jährlichen städtischen Schülerstatistik entnommen.
Zahlenangaben zur Sprachförderung existieren seit dem Schuljahr 2011/2012 und sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Schuljahr |
Anzahl der Sprach- |
Schülerzahl |
Sprachförder- |
2011/2012 |
261 |
1.004 |
26,0% |
2012/2013 |
249 |
972 |
25,6% |
2013/2014 |
230 |
934 |
24,6% |
2014/2015 |
219 |
958 |
22,9% |
2015/2016 |
217 |
1.037 |
20,9% |
2016/2017 |
291 |
1.097 |
26,5% |
2017/2018 |
297 |
1.095 |
27,1% |
Die Zahlenangaben basieren auf den Meldungen der Grundschulen an die NLSchB jeweils zum 01. Juni des ablaufenen Schuljahres. Zu diesem Stichtag müssen die Ergebnisse der sogenannten Sprachstandsfeststellungen mitgeteilt werden, damit die NLSchB den Schulen die entsprechenden Lehrerstunden für das folgende Schuljahr zuweisen kann. In der Praxis ergeben sich durchaus noch Änderungen der Teilnehmerzahlen bis zum Beginn des neuen Schuljahres. Die Zahl der Sprachförderkinder sowie die Sprachförderquote ist bis einschließlich zum Schuljahr 2015/2016 kontinuierlich gesunken; seit dem Schuljahr 2016/2017 sind die Zahlen wieder angestiegen.
Frage 2: Wieviel Prozent der Kinder, die an dieser Maßnahme teilnehmen, sind
a) Deutsche ohne Migrationshintergrund
b) Kinder mit Migrationshintergrund
c) Migranten
d) Flüchtlinge?
Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung musste die Untergliederung der Kategorien in der Fragestellung sinngemäß abwandeln. Die Abfrage bei den Schulen zur Teilnahme an der Sprachfördermaßnahme „Fit in Deutsch“ ergab für das abgelaufene Schuljahr 2017/2018 folgendes Ergebnis:
Kategorien |
Anzahl |
Prozent |
Gesamtteilnehmerzahl davon ... |
252 |
100,0 |
Deutsche (ohne Migrationshintergrund) |
19 |
7,5 |
Deutsche (mit Migrationshintergrund) |
89 |
35,3 |
Ausländer |
144 |
57,1 |
davon Flüchtlinge |
99 |
Anlage: Anfragenbeantwortung mit der Anlage Teilnehmerzahlen